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   VG Schleswig, 06.11.2023 - 12 B 55/23   

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VG Schleswig, 06.11.2023 - 12 B 55/23 (https://dejure.org/2023,31319)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06.11.2023 - 12 B 55/23 (https://dejure.org/2023,31319)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06. November 2023 - 12 B 55/23 (https://dejure.org/2023,31319)
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  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.11.2023 - 12 B 55/23
    Zwar kann auch im Fall einer Dienstpostenbesetzung ein Anordnungsgrund bestehen, wenn es sich um einen sog. Beförderungsdienstposten handelt, dessen Übertragung der Erprobung für eine spätere Beförderung dient und so die Auswahl für die Beförderungsämter auf die Auswahl unter den Bewerbern um den Beförderungsdienstposten vorverlagert wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 10 ff.) oder ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen erheblichen Erfahrungs- und Bewährungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 02.09.2022 - 6 B 694/22 -, juris Rn. 16).

    Die Rechtsprechung ist (inzwischen) überwiegend dazu übergegangen, dass der Dienstherr bei gleichem Gesamturteil zunächst die Beurteilungen inhaltlich auswerten muss und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen hat (vgl. BVerwG, Urteil v. 30.6.2011 - 2 C 19/10 - Rn. 17; nachfolgend: Beschluss v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - Rn. 26; Beschluss v.20.6.2013 - 2 VR 1/13 - Rn. 46/48; B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1/14 - Rn. 35; OVG Münster, Beschluss vom 13.01.2022 - 1 B 1636/21 - Rn. 12; VGH München, Beschluss vom 01.02.2022 - 6 21.2696 - Rn. 21; hingegen zur vorrangigen Berücksichtigung und Auswertung früherer Beurteilungen vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16/02 - Rn. 15; OVG Münster, Beschluss vom 06.08.2007 - 6 B 680/07 Rn. 4, alle juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2022 - 6 B 694/22

    Dienstpostenkonkurrenz; gebündelter Dienstposten; Erfahrungsvorsprung;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.11.2023 - 12 B 55/23
    Zwar kann auch im Fall einer Dienstpostenbesetzung ein Anordnungsgrund bestehen, wenn es sich um einen sog. Beförderungsdienstposten handelt, dessen Übertragung der Erprobung für eine spätere Beförderung dient und so die Auswahl für die Beförderungsämter auf die Auswahl unter den Bewerbern um den Beförderungsdienstposten vorverlagert wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 10 ff.) oder ein rechtswidrig ausgewählter Bewerber auf dem Dienstposten einen erheblichen Erfahrungs- und Bewährungsvorsprung sammeln kann, der bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 02.09.2022 - 6 B 694/22 -, juris Rn. 16).
  • VG Schleswig, 30.08.2022 - 12 B 42/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 06.11.2023 - 12 B 55/23
    Diesbezüglich ist es dem Antragsteller zuzumuten, ein neues Auswahlverfahren abzuwarten und erst im Falle seines Unterliegens um gerichtlichen Eilrechtsschutz nachzusuchen (vgl. hierzu: Beschluss der Kammer vom 30.08.2022 - 12 B 42/22 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.11.2023 - 12 B 55/23
    Dies ist regelmäßig der Fall, weil die Ernennung nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 27).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VG Schleswig, 06.11.2023 - 12 B 55/23
    Das Bundesverfassungsgericht vertritt (sogar) die Auffassung, dass ein nicht berücksichtigter Bewerber aus Art. 33 GG heraus nicht verlangen kann, die Auswahlentscheidung müsse zwingend die (letzten) dienstlichen Beurteilungen ausschöpfen und einen entsprechend differenzierten Vergleich anstellen, wenn - wie hier - die Gesamturteile der Beurteilungen gleich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 63, juris).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.11.2023 - 12 B 55/23
    Die Rechtsprechung ist (inzwischen) überwiegend dazu übergegangen, dass der Dienstherr bei gleichem Gesamturteil zunächst die Beurteilungen inhaltlich auswerten muss und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen hat (vgl. BVerwG, Urteil v. 30.6.2011 - 2 C 19/10 - Rn. 17; nachfolgend: Beschluss v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - Rn. 26; Beschluss v.20.6.2013 - 2 VR 1/13 - Rn. 46/48; B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1/14 - Rn. 35; OVG Münster, Beschluss vom 13.01.2022 - 1 B 1636/21 - Rn. 12; VGH München, Beschluss vom 01.02.2022 - 6 21.2696 - Rn. 21; hingegen zur vorrangigen Berücksichtigung und Auswertung früherer Beurteilungen vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16/02 - Rn. 15; OVG Münster, Beschluss vom 06.08.2007 - 6 B 680/07 Rn. 4, alle juris).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.11.2023 - 12 B 55/23
    Die Rechtsprechung ist (inzwischen) überwiegend dazu übergegangen, dass der Dienstherr bei gleichem Gesamturteil zunächst die Beurteilungen inhaltlich auswerten muss und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen hat (vgl. BVerwG, Urteil v. 30.6.2011 - 2 C 19/10 - Rn. 17; nachfolgend: Beschluss v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - Rn. 26; Beschluss v.20.6.2013 - 2 VR 1/13 - Rn. 46/48; B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1/14 - Rn. 35; OVG Münster, Beschluss vom 13.01.2022 - 1 B 1636/21 - Rn. 12; VGH München, Beschluss vom 01.02.2022 - 6 21.2696 - Rn. 21; hingegen zur vorrangigen Berücksichtigung und Auswertung früherer Beurteilungen vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16/02 - Rn. 15; OVG Münster, Beschluss vom 06.08.2007 - 6 B 680/07 Rn. 4, alle juris).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.11.2023 - 12 B 55/23
    Die Rechtsprechung ist (inzwischen) überwiegend dazu übergegangen, dass der Dienstherr bei gleichem Gesamturteil zunächst die Beurteilungen inhaltlich auswerten muss und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen hat (vgl. BVerwG, Urteil v. 30.6.2011 - 2 C 19/10 - Rn. 17; nachfolgend: Beschluss v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - Rn. 26; Beschluss v.20.6.2013 - 2 VR 1/13 - Rn. 46/48; B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1/14 - Rn. 35; OVG Münster, Beschluss vom 13.01.2022 - 1 B 1636/21 - Rn. 12; VGH München, Beschluss vom 01.02.2022 - 6 21.2696 - Rn. 21; hingegen zur vorrangigen Berücksichtigung und Auswertung früherer Beurteilungen vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16/02 - Rn. 15; OVG Münster, Beschluss vom 06.08.2007 - 6 B 680/07 Rn. 4, alle juris).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Schleswig, 06.11.2023 - 12 B 55/23
    Nach der Rechtsprechung folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der dem Bewerber um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung - nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, juris Rn. 18 f).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Schleswig, 06.11.2023 - 12 B 55/23
    Die Rechtsprechung ist (inzwischen) überwiegend dazu übergegangen, dass der Dienstherr bei gleichem Gesamturteil zunächst die Beurteilungen inhaltlich auswerten muss und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen hat (vgl. BVerwG, Urteil v. 30.6.2011 - 2 C 19/10 - Rn. 17; nachfolgend: Beschluss v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - Rn. 26; Beschluss v.20.6.2013 - 2 VR 1/13 - Rn. 46/48; B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1/14 - Rn. 35; OVG Münster, Beschluss vom 13.01.2022 - 1 B 1636/21 - Rn. 12; VGH München, Beschluss vom 01.02.2022 - 6 21.2696 - Rn. 21; hingegen zur vorrangigen Berücksichtigung und Auswertung früherer Beurteilungen vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16/02 - Rn. 15; OVG Münster, Beschluss vom 06.08.2007 - 6 B 680/07 Rn. 4, alle juris).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2016 - 1 B 1512/15

    Untersagungsbegehren einer Stellenbesetzung im Wege der einstweiligen Anordnung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2022 - 1 B 1636/21

    Pflicht der Behörde bei Auswahlentscheidung zur Besetzung eines höherwertigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2007 - 6 B 680/07

    Fehlerhafte Anwendung des Hilfskriteriums der Frauenförderung bei der Beurteilung

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